Bestellung der Testversion

Zu einem verbindlichen Vertrag kommt es erst, wenn Sie bis zum Ende der 4-wöchigen Testphase aus dem Programm den Lizenzvertrag ausdrucken und uns unterschrieben zusenden.


LIZENZGEBER

FINASS GmbH & Co. KG
Auf Weisburg 36
35789 Weilmünster

LIZENZNEHMER


Hinweis: Erster Anwender ist Inhaber / Geschäftsführer

Weitere Anwender in beliebiger Anzahl können direkt aus dem Programm beantragt werden.

Nr. Anrede Vorname Nachname
1.
2.
3.
4.
5.

Datenmigration

Haben Sie bereits Kunden- und/oder Vertrags-Daten aus einer Tabelle oder einem anderen Maklerverwaltungsprogramm (MVP), die Übernommen werden sollen?



Bemerkungen

Allgemeine Hinweise zu dieser Bestellung


Wenn Sie eine Sonderaktion nutzen wollen, geben Sie bitte hier den Ihnen
zur Verfügung gestellten Aktions-/Gutschein-Code ein:

Aktions-Code:


Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommenn.

Die unten stehenden Lizenzbestimmungen habe ich zur Kennnis genommen.


Sie erhalten dann in Kürze eine Lizenzmail an oben angebene Mailadresse mit Downloadlink, Zugangsdaten und weiteren Hinweisen inkl. Installations-Service per Fernwartung

Lizenzbestimmungen

§1 Vertragsgegenstand - Lizenzeinräumung
Das Programm „Finanz- & Assekuranz-Datenbank“ dient der Verwaltung von Kunden und Verträgen von Finanzdienstleistern. Der LIZENZNEHMER erhält vom LIZENZGEBER (Hersteller der urheberrechtlich geschützten Software) das nicht exklusive, nicht übertragbare und nur für die Dauer dieses Vertrags gültige Recht, das Programm „Finanz- & Assekuranz-Datenbank“, auf einem oder mehreren Computer/n zu benutzen. Die Lizenzgebühren sind von der Anzahl der Anwender (Personen, die das Programm benutzen) abhängig, sodass in dieser Vereinbarung die Anzahl und Namen aller Anwender anzugeben ist. Das Programm wird in unregelmäßigen Abständen vom LIZENZGEBER verbessert und aktualisiert und dem LIZENZNEHMER ohne zusätzliches Entgelt als Update über das Internet zur Verfügung gestellt. Dem LIZENZNEHMER ist bekannt, dass sowohl für die Durchführung des Supports (Fernwartung) als auch das Aktualisieren der Software (Updates) als Grundvoraussetzung ein Internet-Anschluss benötigt wird.

§ 2 Vertragsbeginn
Vertragsbeginn ist der Tag der (Test-)Installation.

§ 3 Anwender und Preis
Gemäß §1 darf der LIZENZNEHMER die Software „Finanz- & Assekuranz-Datenbank“ nur den oben namentlich genannten lizensierten Mitarbeitern seines Unternehmens zu Nutzung überlassen. Die Preise entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. Weitere Lizenzen für hinzukommende Anwender sind schriftlich zu bestellen. Nachlieferungen werden zu den jeweils gültigen Preisen ausgeführt.

§ 4 Testphase
Es gilt eine 4-wöchige Testphase (28 Tage). Die Testphase beginnt mit der Installation beim Kunden. In dieser Testphase kann der LIZENZNEHMER von diesem Vertrag zurück treten.

§ 5 Firma des Lizenznehmers und Erfassen der Nutzerdaten
Der LIZENZNEHMER ist Kaufmann im Sinne des HGB. Die Verwaltung der Benutzernamen obliegt dem LIZENZGEBER und ist gem. §3 kostenpflichtig. Der LIZENZNEHMER hat o.g. Firma bestimmt, die fest in das Programm aufzunehmen ist und die auch in diversen Schriftstücken durch die Software ausgedruckt wird. Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Firmierung ist der LIZENZNEHMER selbst verantwortlich.

§ 6 Gewährleistung / Haftungsbeschränkung
Der LIZENZGEBER garantiert für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn, dass die SOFTWARE im Wesentlichen gemäß den grundsätzlichen Anforderungen arbeitet. Programmfehler sind nach heutigem Stand der Technik jedoch nicht auszuschließen. Fehlfunktionen sind dem LIZENZGEBER umgehend per eMail mitzuteilen. Der LIZENZGEBER wird Mängel, soweit möglich, beseitigen oder sich um die Entwicklung einer Ausweichlösung bemühen. Die Haftung des LIZENZGEBERs für nachgewiesene Schäden, die direkt aus der Verwendung der Software entstehen, beschränkt sich auf die Rückerstattung von sechs gezahlten Monatsbeiträgen. Ferner wird keine Haftung für Folgeschäden, wie Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder anderer finanzieller Verlust, die aufgrund der Benutzung der SOFTWARE entstehen, übernommen. Dies gilt insbesondere für die von der Software erstellten Berechnungen und Auswertungen von Daten als auch Schäden, die durch die unsachgemäße oder falsche Benutzung der SOFTWARE entstehen. Eine regelmäßige tägliche Datensicherung wird dringend empfohlen, wobei neben den Datenbanken (Funktion beim Beenden der Anwendung) auch der Dokumentenordner (manuell) gesichert werden muß.

§ 7 Kündigung
Der LIZENZNEHMER kann den Vertrag schriftlich mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Quartalsende kündigen. Er verliert dann alle Rechte an der SOFTWARE und muß die vom LIZENZGEBER erhaltene SOFTWARE von der Festplatte löschen. Die während des Vertragszeitraumes erfaßten Daten bleiben Eigentum des LIZENZNEHMERS und können mit anderen Anwendungen unbeschränkt weiter verwendet werden. Kommt der LIZENZNEHMER bei der Zahlung gleich aus welchen Gründen in Verzug und gleicht den Saldo nach einer Mahnung nicht innerhalb von 2 Wochen aus, kann der LIZENZGEBER den Lizenzvertrag vorzeitig kündigen. Hieraus entstehen dem LIZENZNEHMER keinerlei Ansprüche.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für das Erstellen der Lizenzdateien und das Einrichten je eines PCs pro Anwender (per Fernwartung) wird eine Einrichtungsgebühr mit Übergabe der Lizenzdateien in Rechnung gestellt (s. Tabelle §3 einmaliger Preis). Die laufenden Lizenzgebühren (s. Tabelle §3 monatlicher Preis) werden ab Beginn gem. §2 monatlich im voraus vom LIZENZGEBER per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Entrichtung der vorgenannten Nutzungsgebühr ist nur im Lastschriftverfahren möglich. Für jede vom LIZENZNEHMER verschuldete Rücklastschrift (mangels Deckung, unbegründeter Widerruf, Kontoänderung nicht mitgeteilt) fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zzgl. MwSt an. Mit diesen Mehrkosten ist der LIZENZNEHMER ausdrücklich einverstanden. Ein SEPA Lastschriftmandat wird nachfolgend erteilt. Widerruft der LIZENZNEHMER das Lastschriftmandat ohne ein neues zu erteilen, überweist er ab dem Folgemonat jährlich im Voraus.

§ 9 Gerichtsstand & Schlußbestimmung
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Weilburg. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden! Die Ungültigkeit einzelner Klauseln des Vertrages macht den Vertrag als Ganzes nicht ungültig.

§ 10 SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat erteilt der LIZENZNEHMER mit der schriftlichen Lizenzvereinbarung am Ende der Testphase. Dieses ist dem LIZENZGEBER als Original per Post zuzusenden.

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